Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2C)
NKA Natursteinkontor Allagen – Oliver Schütte e. K.
Lietwerk 22
59581 Warstein-Allagen
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Lieferung von Waren und sonstigen Leistungen zwischen NKA Natursteinkontor Allagen – Oliver Schütte e. K. (nachfolgend „NKA“) und Verbrauchern.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Diese AGB gelten insbesondere für Bestellungen über den von NKA betriebenen B2C-Online-Shop sowie, soweit einschlägig, für Verbraucherverträge, die per E-Mail, Telefon oder auf anderem Wege geschlossen werden.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen NKA und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
- Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
- Der Kunde kann die gewünschten Waren zunächst in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Absenden der Bestellung mit den im Bestellprozess vorgesehenen technischen Mitteln überprüfen und korrigieren.
- Mit Betätigung des entsprechend gekennzeichneten Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
- NKA bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege. Eine automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, soweit darin nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn NKA die Bestellung ausdrücklich durch Auftragsbestätigung annimmt, die Ware versendet oder – abhängig von der gewählten Zahlungsart und der konkreten Gestaltung des Bestellvorgangs – die Zahlungstransaktion veranlasst.
- Bei individuellen Angeboten von NKA kommt der Vertrag durch die Annahme des Angebots durch den Kunden innerhalb einer gegebenenfalls angegebenen Bindungsfrist zustande, soweit aus dem Angebot nichts anderes hervorgeht.
- Der Kunde erhält die Vertragsinformationen einschließlich der für den Vertrag maßgeblichen AGB in Textform bzw. kann diese entsprechend den Angaben im Bestellprozess speichern und abrufen.
- Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Preise und Versandkosten
- Sämtliche im B2C-Online-Shop gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Zusätzlich können Versand-, Fracht- oder sonstige Lieferkosten anfallen. Diese werden dem Kunden vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen mitgeteilt.
- Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht mit einem üblichen Paketdienst versendet werden können, insbesondere schweren oder sperrigen Natursteinen, können besondere Speditionskosten anfallen. Die entsprechenden Kosten oder die gesetzlich erforderlichen Informationen über deren Berechnung werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
- Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesene bzw. individuell vereinbarte Gesamtpreis.
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Dem Kunden stehen die im jeweiligen Online-Shop bzw. Bestellvorgang angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung.
- Hierzu können insbesondere gehören:
- Vorkasse,
- PayPal,
- SEPA-Lastschrift,
- Kreditkarte,
- Kauf auf Rechnung, soweit angeboten.
- Bei Vorkasse wird der Rechnungsbetrag nach Vertragsschluss fällig. Die für die Überweisung erforderlichen Zahlungsinformationen werden dem Kunden mitgeteilt.
- Bei Zahlung über PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder einen sonstigen Zahlungsdienstleister erfolgt die Zahlungsabwicklung entsprechend der im Bestellprozess angezeigten Zahlungsart. Soweit ein Zahlungsdienstleister eingeschaltet wird, können ergänzend dessen Bedingungen gelten.
- Bei SEPA-Lastschrift hat der Kunde für ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift können dem Kunden in tatsächlich entstandener Höhe auferlegt werden.
- Soweit Kauf auf Rechnung angeboten wird, ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu zahlen.
§ 5 Elektronische Rechnungsstellung
- Rechnungen können dem Kunden elektronisch an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben und Änderungen seiner Kontaktdaten mitzuteilen.
§ 6 Lieferung und Lieferzeiten
- Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene bzw. vereinbarte Lieferadresse.
- Die jeweils geltenden Lieferzeiten werden beim Produkt, im Bestellprozess oder in der Auftragsbestätigung angegeben.
- Ist keine Lieferzeit bestimmt oder aus den Umständen bestimmbar, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Bei Sonderanfertigungen beginnt eine angegebene Produktions- oder Lieferfrist, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist, erst nach Eingang aller für die Fertigung erforderlichen Angaben und Freigaben des Kunden.
- Soweit Vorkasse vereinbart wurde, kann der Beginn einer Lieferfrist vom Eingang der vereinbarten Zahlung abhängig sein, wenn dies dem Kunden vor Vertragsschluss entsprechend mitgeteilt wurde.
- Gesetzliche Rechte des Kunden bei Lieferverzug bleiben unberührt.
§ 7 Speditionslieferung und Entladung
- Aufgrund von Gewicht, Größe oder Beschaffenheit können Natursteine, Felsen, Findlinge und andere Produkte von NKA durch eine Spedition oder mit einem sonstigen geeigneten Lieferfahrzeug geliefert werden.
- Der Gefahrübergang richtet sich bei Verbrauchern nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Der Kunde hat NKA vor Vertragsschluss auf ihm bekannte Besonderheiten der Lieferstelle hinzuweisen, die einer vereinbarten Anlieferung entgegenstehen oder hierfür von Bedeutung sind, insbesondere erhebliche Zufahrtsbeschränkungen.
- Soweit eine Lieferung nur bis zu einem bestimmten Übergabeort, beispielsweise frei Bordsteinkante, vereinbart wird, wird der Kunde hierüber vor Vertragsschluss informiert.
- Eine Entladung mittels Kran, Hebebühne, Mitnahmestapler oder eines sonstigen besonderen Entladegeräts ist nur geschuldet, wenn dies vereinbart oder Bestandteil der angebotenen Lieferleistung ist.
- Soweit der Kunde nach Vertragsschluss schuldhaft unzutreffende Angaben zur Lieferstelle macht oder eine vereinbarte und von ihm bereitzustellende Mitwirkung nicht erfüllt und hierdurch nachweisbar zusätzliche Kosten entstehen, können diese nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Kunden verlangt werden.
§ 8 Selbstabholung
- Soweit Selbstabholung angeboten und vereinbart wird, kann die Ware nach Mitteilung der Abholbereitschaft am vereinbarten Standort abgeholt werden.
- Ort und gegebenenfalls verfügbare Abholzeiten werden dem Kunden mitgeteilt.
- Gerät der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug, richten sich die Rechte von NKA nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Ersatzfähige Mehraufwendungen aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Annahmeverzugs können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.
§ 9 Widerrufsrecht
- Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
- Einzelheiten zu Voraussetzungen, Frist und Ausübung des Widerrufsrechts sowie zu den Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
- Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stellt NKA dem Verbraucher ein Muster-Widerrufsformular sowie die gesetzlich erforderliche elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung.
- Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
- Dies kann insbesondere individuell nach Kundenvorgaben gefertigte oder bearbeitete Natursteinprodukte betreffen, beispielsweise individuell gefertigte Grabmale, individuell ausgeführte Beschriftungen, Zuschnitte oder sonstige Sonderanfertigungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für den Ausschluss des Widerrufsrechts im konkreten Fall erfüllt sind.
- Die bloße Bestellung oder Beschaffung einer gewöhnlichen, nicht individualisierten Ware führt nicht automatisch zum Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts.
§ 10 Sonderanfertigungen und kundenspezifische Produkte
- Bei individuell gefertigten oder bearbeiteten Produkten bilden die vom Kunden übermittelten und von NKA bestätigten Maße, Texte, Namen, Daten, Zeichnungen, Bearbeitungswünsche und sonstigen Vorgaben die Grundlage der Herstellung.
- Der Kunde wird gebeten, ihm vorgelegte Zeichnungen, Schriftentwürfe, Texte und sonstige Freigabeunterlagen sorgfältig auf Richtigkeit zu überprüfen.
- Erteilt der Kunde eine Freigabe, darf NKA die Fertigung auf Grundlage der freigegebenen Angaben durchführen.
- Der Kunde ist insbesondere für die Richtigkeit der von ihm mitgeteilten Namen, Daten, Texte, Schreibweisen, Maße und sonstigen individuellen Angaben verantwortlich. NKA bleibt für die vertragsgemäße Umsetzung dieser Angaben verantwortlich.
- Änderungen nach einer bereits erfolgten Freigabe können nur berücksichtigt werden, soweit dies aufgrund des erreichten Produktionsstands noch möglich ist. Über hierdurch entstehende zusätzliche Kosten wird der Kunde informiert.
- Ein Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen und § 9 dieser AGB.
§ 11 Besondere Eigenschaften von Naturstein
- Naturstein ist ein natürlich entstandenes Produkt. Jeder Naturstein kann sich hinsichtlich Farbe, Farbton, Zeichnung, Struktur, Körnung und Materialgefüge unterscheiden.
- Naturbedingte Eigenschaften und Erscheinungen wie Adern, Einschlüsse, Poren, Lager, Strukturwechsel, Quarzadern, Farbkonzentrationen und vergleichbare materialtypische Merkmale können Bestandteil des natürlichen Erscheinungsbildes sein.
- Solche natürlichen Merkmale stellen nicht bereits deshalb einen Sachmangel dar. Entscheidend bleiben insbesondere die vereinbarte Beschaffenheit und die gesetzlichen Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit der Ware.
- Naturstein kann gegenüber Mustern, Musterplatten, Ausstellungsstücken oder anderen Werkstücken aus demselben Naturstein natürliche Unterschiede aufweisen.
- Auch Oberflächenbearbeitungen können aufgrund unterschiedlicher mineralischer Zusammensetzung und natürlicher Struktur innerhalb eines Werkstücks unterschiedlich wirken.
- Natürliche Veränderungen durch Bewitterung, Feuchtigkeit, UV-Einwirkung, Oxidation und materialtypische Alterung können bei für entsprechende Einsatzbereiche vorgesehenen Natursteinen auftreten.
- Soweit eine bestimmte Farbe, Struktur, Zeichnung, Oberflächenwirkung oder sonstige Eigenschaft ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart wurde, bleibt diese Vereinbarung maßgeblich.
§ 12 Felsen, Findlinge und Naturstein-Unikate
- Felsen, Findlinge und vergleichbare natürlich geformte Natursteine sind regelmäßig Einzelstücke und Unikate.
- Wird im Online-Shop ein konkret abgebildeter und durch Artikelnummer oder sonstige eindeutige Kennzeichnung individualisierter Naturstein verkauft, ist grundsätzlich dieses konkrete Einzelstück Vertragsgegenstand.
- Bei natürlich und unregelmäßig geformten Steinen können Maß- und Gewichtsangaben Näherungswerte darstellen, wenn dies bei der Produktbeschreibung entsprechend kenntlich gemacht wird.
- Aufgrund der unregelmäßigen Form können Abmessungen abhängig von Messstelle und Messrichtung variieren.
- Die konkrete Produktbeschreibung und ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheitsmerkmale bleiben maßgeblich.
§ 13 Maße, Gewichte, Abbildungen und Bildschirmdarstellung
- Produktabbildungen sollen die angebotene Ware möglichst realitätsnah darstellen.
- Aufgrund von Lichtverhältnissen bei der Aufnahme sowie unterschiedlichen Kamera-, Bildschirm-, Display- und Farbeinstellungen kann die Farbdarstellung auf einem Bildschirm vom tatsächlichen Erscheinungsbild des Natursteins abweichen.
- Bei Naturstein und handwerklich bearbeiteten Produkten können technisch, handwerklich oder materialbedingt geringfügige Abweichungen auftreten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind und keine konkrete abweichende Beschaffenheit vereinbart wurde.
- Bei einem konkret abgebildeten Einzelstück bleibt die Abbildung Bestandteil der Produktbeschreibung nach Maßgabe der im Angebot enthaltenen Angaben.
- Ausdrücklich vereinbarte Maße, technische Zeichnungen und individuelle Beschaffenheitsvereinbarungen haben Vorrang vor allgemeinen Beschreibungen.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von NKA.
§ 15 Transportschäden
- Wird Ware mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, wird der Kunde gebeten, diese möglichst unmittelbar beim Zusteller zu beanstanden und NKA zu informieren.
- Eine unterlassene Beanstandung gegenüber dem Zusteller oder eine unterlassene sofortige Kontaktaufnahme mit NKA hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Mängel- und Gewährleistungsrechte des Verbrauchers.
- Eine möglichst frühzeitige Mitteilung erleichtert NKA jedoch die Geltendmachung eigener Ansprüche gegenüber dem Frachtführer oder einer Transportversicherung.
§ 16 Mängelhaftung und Gewährleistung
- Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht, soweit nachfolgend nichts anderes wirksam vereinbart ist.
- Die Ware muss insbesondere den vereinbarten subjektiven und den gesetzlich erforderlichen objektiven Anforderungen entsprechen.
- Die in §§ 11 bis 13 beschriebenen natürlichen Eigenschaften von Naturstein sind bei der Beurteilung zu berücksichtigen. Sie schließen einen Sachmangel jedoch nicht aus, wenn die Ware von einer ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder die gesetzlichen Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit nicht erfüllt.
- Im Falle eines Mangels stehen dem Verbraucher die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere das Recht auf Nacherfüllung sowie unter den gesetzlichen Voraussetzungen Rechte auf Minderung, Rücktritt und Schadensersatz.
- Gesetzliche Beweislastregelungen zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
- Soweit NKA für einzelne Waren eine zusätzliche Garantie gewährt, ergeben sich deren Inhalt und Bedingungen aus der jeweiligen Garantieerklärung. Gesetzliche Mängelrechte werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt.
§ 17 Haftung
- NKA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von NKA, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet NKA unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.
§ 18 Zahlungsverzug
- Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- NKA ist berechtigt, die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen zu verlangen.
- Die Geltendmachung eines nachweisbaren weitergehenden Verzugsschadens bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
§ 19 Höhere Gewalt und Lieferhindernisse
- Können Lieferungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die NKA nicht zu vertreten hat, vorübergehend nicht oder nur verzögert ausgeführt werden, wird NKA den Kunden hierüber informieren.
- Hierzu können beispielsweise außergewöhnliche Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrs- oder Hafenstörungen oder vergleichbare, von NKA nicht beherrschbare Ereignisse gehören.
- Zwingende gesetzliche Rechte des Verbrauchers, insbesondere bei Lieferverzug oder Unmöglichkeit der Leistung, werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
§ 20 Anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit diese Bestimmungen anwendbar sind.
- Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
§ 21 Verbraucherstreitbeilegung
Soweit NKA gesetzlich zur Information über die Teilnahmebereitschaft an Verbraucherschlichtungsverfahren verpflichtet ist, werden die hierfür erforderlichen Angaben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf der Webseite und zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitgestellt.
NKA nimmt, sofern keine gesetzliche Verpflichtung oder gesonderte Erklärung besteht, nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
§ 22 Schlussbestimmungen
- Individuelle Vereinbarungen zwischen NKA und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.